Datum/Zeit
27. 07. 2016, 7:30 - 9:00 Uhr
Kurzpräsentation
Gerade was die Datenschutzvorschriften angeht, gibt es immer wieder Neuerungen, die UnternehmerInnen und Selbständige mit eigener Website wissen sollten. Deshalb beschäftigt sich dieser Kurzvortrag mit der seit Februar 2016 geltenden gesetzlichen Regelung, wonach InhaberInnen von Webseiten abgemahnt werden können, wenn sie keine vollständige Datenschutzerklärung anbieten.
Alle Webseiten, die personenbezogene Daten übertragen, benötigen eine Datenschutzerklärung, in der sie über die Verwendung dieser Daten informieren. Dies bezieht sich nicht nur auf Nutzerdaten, die in Formularfelder eingegeben werden, sondern auch auf Tracking-Tools und soziale Netzwerke sowie auch auf Kooperationen mit Dienstleistern wie z.B. Banken und Paketdienste. Eine Datenschutzerklärung kann so recht umfangreich werden.
Im Kreis des Unternehmernetzwerkes DUN werden einige Webseiten der TeilnehmerInnen als Beispiele herangezogen und verdeutlicht, wo Nachbesserungsbedarf besteht, um Abmahnungen zu vermeiden.
WEITERE VERANSTALTUNGSANGEBOTE
Weitere Angebote für Veranstaltungen bei verschiedenen Bildungsträgern finden Sie in meinem Kursprogramm Business 2/2016.
Veranstaltungsort
DUN e.V., das Unternehmernetzwerk in Fellbach, Waiblingen und Umgebung,
Augustenstr.1
Fellbach